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Portrait Jörg Müller

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

 

vor oder während einer Erstkonsultation entstehen natürlich viele Fragen über die bevorstehende kieferorthopädische Behandlung. Nachfolgend wollen wir die am häufigsten Gestellten kurz beantworten und hoffen, Ihnen vorab wertvolle Informationen vermitteln zu können.

 

 

In welchem Alter sollte man mit dem Kind zum ersten Mal einen Kieferorthopäden aufsuchen?

 

In den meisten Fällen beobachtet Ihr Zahnarzt die Gebißentwicklung sehr aufmerksam und wird Sie bei eventuellen Fehlentwicklungen direkt zum Kieferorthopäden überweisen. Oft betrifft dies die Zeit des späten Wechselgebisses im Alter zwischen 9 bis 11 Jahren. Bei schweren Abweichungen kann eine Behandlung auch schon wesentlich früher indiziert sein (6. bis 8. Lebensjahr). Generell gilt: je früher, desto besser! So wird nichts versäumt und Ihr Kieferorthopäde behält viele Optionen, die Behandlung zu gestalten.

 

 

Wird in jedem Fall eine Überweisung durch den Hauszahnarzt benötigt?

 

Nein. Sofern Sie mit Ihrer Zahnstellung unzufrieden sind oder auch nur eine fachärztliche Beurteilung wünschen, können Sie direkt einen Kieferorthopäden aufsuchen.

 

 

Wie lange dauert eine Behandlung?

 

Die meisten Fehlstellungen sind sehr komplex und erfordern eine Behandlungszeit zwischen 3 und 4 Jahren. Entscheidend sind neben vielen anderen Faktoren die Mitarbeit des Patienten, die Termineinhaltung sowie der sorgsame Umgang mit den Behandlungsapparaturen.

 

Daneben gibt es sogenannte Kurzbehandlungen. Diese werden mit dem Ziel durchgeführt, nicht alle Abweichungen, sondern vorerst nur die größten Fehlstellungen zu beseitigen. Dafür geben die Krankenkassen einen Zeitrahmen von maximal 1,5 Jahren vor.

 

 

Wie oft erfolgen die Kontrollen und

wie lange dauern diese?

 

Herausnehmbare Apparaturen werden ca. alle 8 Wochen, festsitzende Zahnspangen etwa alle 3 bis 4 Wochen überprüft. Routinemäßige Kontrollen dauern in der Regel 10 Minuten und finden am Nachmittag statt. Längere Sitzungen müssen aus Rücksicht auf andere wartende Patienten am Vormittag vereinbart werden. Bei etwa 30 Terminen im Verlaufe von 3 Jahren entstehen ca. 4 bis 5 Sitzungen für schwierigere Behandlungen in den Vormittagsstunden.

 

 

Können nur Kinder und Jugendliche kieferorthopädisch

behandelt werden?

 

Nein. Bei intakter oder sanierter Zahnsubstanz und gesundem Zahnhalteapparat gibt es kein Alterslimit. Allerdings sind die therapeutischen Möglichkeiten bei Erwachsenen durch das abgeschlossene Schädel- und Körperwachstum stärker eingeschränkt als bei Kindern und Jugendlichen. Zudem dauern die Behandlungen oft etwas länger.

 

 

Was kostet eine Behandlung bei

einem gesetzlich Versicherten?

 

Anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG, stellt Ihr Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Hierzu gibt es 5 verschiedene Schweregrade. Ab KIG 3 dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung anteilig übernehmen. Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse 80% des Rechnungsbetrages trägt und Sie die restlichen 20 % (10 % ab dem 2. Kind in kieferorthopädischer Behandlung) an den Kieferorthopäden überweisen. Dies ist Ihr sogenannter Eigenanteil, der im gesamten Bundesgebiet und von jeder Krankenkasse einheitlich gefordert wird. Bei erfolgreichem Behandlungsabschluss erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung der Praxis und legen diese Ihrer Krankenkasse vor. Daraufhin werden Ihnen in Summe Ihre gesamten Eigenanteile erstattet.

 

Davon ausgenommen sind außervertragliche oder höherwertigere Leistungen. Diese werden vor der Behandlung mit Ihnen besprochen und gesondert vereinbart. Pauschale Angaben können an dieser Stelle hierüber nicht erfolgen, da sie stark vom jeweilig notwendigen medizinischen Verfahren und den Wünschen des Patienten abhängig sind.

 

 

Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?

 

Ihre Kassen- und/ oder Privatrechnungen erhalten Sie turnusgemäß jeweils zum Ende eines Jahresquartals mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei Abwicklung über unser Rechenzentrum kann das Zahlungsziel auf maximal 12 Wochen gestreckt werden. Ferner bieten wir Einmalzahlungen mit entsprechendem Skonto und zinslose monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 50 bis 65 Euro an.

 

 

Wie gestaltet sich der Ablauf bis zum Einsetzen der ersten Zahnspange?

 

Nach der Erstberatung wird in der Regel ein Termin am Vormittag zum Erstellen der diagnostischen Unterlagen (Modelle, Röntgenaufnahmen, Dokumentationsfotografien usw.) vereinbart. Nach deren Auswertung und Analyse erstellt Ihr Kieferorthopäde einen Heil- und Kostenplan. Je nach Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat versichert) wird dieser an Ihre Krankenkasse oder direkt an Sie übermittelt. Nach schriftlicher Erklärung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Sie erfolgt nach 6 Wochen ein ausführlicher Besprechungstermin, bei dem alle Details zur Behandlung und den Kosten erläutert werden.